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Gefährdungsbeurteilung / Schutzstufen der FÖRCH-Chemieprodukte

Betriebe, die Chemieprodukte im Einsatz haben, sind laut § 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die eingesetzten Produkte den Schutzstufen 1-4 zuzuordnen.

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die verwendeten Produkte der Theo Förch GmbH & Co.KG. Die Zuordnung der Produkte zu einer Schutzstufe erfolgt hierbei lediglich aufgrund der Kennzeichnung des Produktes, die im Punkt 15.3 des Sicherheitsdatenblattes angegeben ist. Hier ist jedem vergebenen R-Satz eine Schutzstufe zugeordnet. Als Schutzstufe des Produktes wird die Schutzstufe des R-Satzes herangezogen, dem die höchste Schutzstufe zugeordent worden ist. Ist dem Produkt kein R-Satz zugeordnet, erfolgt eine Zuordnung in die Schutzstufe 1. Nicht berücksichtigt wurden dabei Stoffmenge, Exposition und Arbeitsverfahren. Die angegebenen Schutzstufen stellen daher lediglich eine Empfehlung dar, die den Anwender bei seiner Ermittlungspflicht unterstützen sollen.

  • Schutzstufe 1: Produkte, die lediglich geringe toxische Gefährdungen hervorrufen können.
  • Schutzstufe 2: Reizende / ätzende / gesundheitsschädliche Stoffe sowie C/M/R-Stoffe der Kat. 3.
  • Schutzstufe 3: Sehr giftige und giftige Stoffe.
  • Schutzstufe 4: C/M/R-Stoffe der Kat. 1 und 2.
Zur endgültigen Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen ist eine Gefährdungsanalyse vor Ort notwendig, bei der auch die verwendeten Arbeitsmittel und Verfahren, die Exposition gegen die verwendeten Stoffe, mögliche Wechselwirkungen der eingesetzten Produkte, Zeitdauer der Tätigkeiten, Brand- und Explosionsgefahren, sowie Gefährdung durch Wartungsaufgaben berücksichtigt werden.

 

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